Ihr Weg zum Reha-Sport

Ihr niedergelassener Arzt (Hausarzt oder Orthopäde) stellt Ihnen eine Reha-Sport-Verordnung aus. Diese Verordnung lassen Sie von Ihrer Krankenkasse prüfen und genehmigen. Sie haben damit die Bestätigung, dass Ihre Krankenkasse den Reha-Sport bezuschusst. Diese Genehmigung gilt in der Regel für einen Zeitraum von 18 Monaten, in denen Sie die 50 Einheiten Reha-Sport absolvieren.

Mit der genehmigten Verordnung wenden Sie sich an uns. Wir erläutern Ihnen alles Weitere und vereinbaren den ersten Termin mit Ihnen.