Ambulante Muskuloskelettale Rehabilitation (AMR)

Häufig reichen Behandlungen im Rahmen der Heilmittelversorgung nicht aus. Dies kann zum Beispiel bei chronischen Rückenbeschwerden oder nicht operierten Schultererkrankungen der Fall sein. Dann besteht über Ihren behandelnden Arzt die Möglichkeit, eine ambulante muskuloskelettale Rehabilitation (AMR) in die Wege zu leiten.

 

Ihr Weg zur Ambulanten Muskuloskelettalen Rehabilitation (AMR)

Ihr behandelnder Arzt kann bei entsprechender Indikation eine ambulante muskuloskelettale Rehabilitation (AMR) für Sie beantragen.

Den Antrag stellt Ihr behandelnder Hausarzt oder Orthopäde bei der Krankenkasse oder direkt bei Ihrer Rentenversicherung, je nachdem, ob Sie noch erwerbstätig sind und ob Ihre Diagnose Ihre Erwerbstätigkeit gefährdet.

Die Krankenkasse prüft zunächst ihre Zuständigkeit und die Notwendigkeit. Im Anschluss erhält Ihr behandelnder Arzt ein weiteres Formular, das erneut ausgefüllt und der Krankenkasse zugeschickt werden muss. Nach erneuter Prüfung erhalten Sie von Ihrer Kasse die Mitteilung, ob die Reha genehmigt wird. Mit uns vereinbaren Sie anschließend Ihren Aufnahmetermin.

Ist es für Ihren behandelnden Arzt eindeutig, dass Ihre Reha über die Rentenversicherung laufen müsste, kann die Maßnahme direkt bei der Rentenversicherung beantragt werden.

Alle notwendigen Formulare finden Sie im Bereich Für Zuweiser.