Mit einer Verordnung Ihres behandelnden Arztes können Sie telefonisch oder persönlich Termine mit uns vereinbaren.
Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Bundeswehr und Privatrezepte können bei uns in Anspruch genommen werden.
Bitte beachten Sie, dass Verordnungen über die gesetzliche Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden müssen und auch nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden dürfen.
Haben Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung außerhalb des Regelfalls erhalten, ist bei einigen gesetzlichen Krankenkassen eine vorherige Genehmigung nötig. Wir informieren Sie gerne, ob Sie Ihr Rezept zunächst genehmigen lassen müssen.