Vorbedingung für die ambulante Rehabilitation im Reha-Zentrum Lüneburg ist das Vorliegen mindestens einer der nachfolgenden Erkrankungen:
Degenerative muskuloskeletale Erkrankungen
- Arthrosen der peripheren Gelenke
- Bandscheibenbedingte Erkrankungen und andere degenerative Erkrankungen der peripheren Gelenke und der Wirbelsäule (z. B. Periarthropathien, Diskopathien, Spondylarthrosen)
- Zustand nach Operationen wegen degenerativer muskuloskeletaler Krankheiten
Angeborene oder erworbene Krankheiten durch Fehlbildung, Fehlstatik oder Dysfunktion der Bewegungsorgane
- Muskelerkrankungen
- Zustand nach Operationen in Bezug auf die Grunderkrankung
Folgen von Verletzungen der Bewegungsorgane
- Frakturen im Bereich von Extremitäten, Wirbelsäule und Becken
- Gelenkluxationen
- Sehnen- und Bandrupturen
- Muskelverletzungen
- Posttraumatische Nervenläsionen
- Gliedmaßenverlust
- Andere Verletzungsfolgen
- Zustand nach Operationen verletzter Bewegungsorgane