Sie wollen etwas für Ihre Gesundheit tun?
Wir unterstützen Sie dabei!
Wann und wie oft kann ich berufsbegleitend trainieren?
Aktuell dürfen Sie bis zu zwei Mal pro Woche in folgenden Zeitfenstern trainieren:
Mo. bis Do. 8 bis 11 Uhr und 15 bis 19.30 Uhr
Fr. 15 bis 17.45 Uhr
Terminabsprachen sind persönlich oder telefonisch möglich.
Wie viele Personen sind in einer Gruppe?
In der Startphase und am Auffrischungstag sind maximal sechs Teilnehmer in einer Gruppe. Die Gruppen werden nach den jeweiligen Bedürfnissen und Trainingsschwerpunkten der Teilnehmer zusammengestellt.
Wie kann ich RV Fit mit meiner Arbeit vereinbaren?
Sowohl die Startphase zu Beginn als auch die Auffrischung am Ende der Prävention sind ganztägig ausgelegt. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie für diese Tage freizustellen und das Entgelt fortzuzahlen. Die regelmäßigen Trainingstermine sind berufsbegleitend. Das heißt, dass Sie diese Termine außerhalb der Arbeitszeit in Ihrer Freizeit wahrnehmen.
Kann mein Arbeitgeber es ablehnen, mich für den Start und die Auffrischung von der Arbeit freizustellen?
Nein, das kann Ihr Arbeitgeber nicht. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung und müssen keinen Urlaub nehmen.
Bekomme ich die Fahrtkosten erstattet?
Ja. Sie erhalten für jeden ambulanten Trainingstermin tatsächlich entstandene Fahrtkosten in Höhe von fünf Euro erstattet. Die Fahrtkosten werden Ihnen, mit Abrechnung der Präventionsleistung, von der Deutschen Rentenversicherung erstattet.
Aus beruflichen Gründen kann ich nicht regelmäßig in Wohnortnähe trainieren. Kann ich trotzdem bei RV Fit mitmachen?
Ja, in diesem Fall kommen für Sie Kompaktangebote in Betracht. Bitte sprechen Sie Ihren Rentenversicherungsträger an.