Eigenanteil

 

Übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Rehabilitationskosten, sind keine Zuzahlungen erforderlich.

Ist eine gesetzliche Krankenkasse Kostenträger der Reha-Maßnahme, fallen in der Regel Kosten von 10 € pro Behandlungstag an.
Im Krankenhaus gezahlte Eigenanteile werden bei einer Anschlussrehabilitation angerechnet, Sie müssen insgesamt (Krankenhausaufenthalt und Reha) für höchstens 28 Tage Eigenanteil entrichten. Damit Ihnen nicht für mehr als 28 Tage/Jahr der Eigenanteil berechnet wird, ist es für unsere Abrechnung sehr wichtig, dass Sie alle bereits geleisteten Eigenanteile/Quittungen für das laufende Kalenderjahr in Kopie an der Rezeption abgeben.

Eine Entbindung von der Zuzahlungspflicht liegt vor, wenn nur ein geringes monatliches Einkommen besteht. Die Krankenkassen informieren über die Voraussetzungen für eine Entbindung von der Zuzahlungspflicht.

Bei den privaten Krankenkassen ist die Kostenübernahme der Rehabilitation von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich geregelt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob sie die Kosten in voller Höhe übernimmt. 

 

Eigenanteil Heilmittel

 

Kostenträger Gesetzliche Krankenkasse:
Pro Verordnung müssen Sie 10 Euro Rezeptgebühr sowie 10 Prozent der Gesamtbehandlungskosten bezahlen. Der Eigenanteil ist am ersten Behandlungstag zu zahlen.

Kostenträger Berufsgenossenschaft und Unfallversicherungsträger:
Es ist kein Eigenanteil zu zahlen.

Kostenträger Private Krankenversicherung:
Ob die Kosten in voller Höhe übernommen werden, hängt von Ihrer jeweiligen Krankenversicherung ab.