Nach einer ambulanten oder stationären Reha über die Deutsche Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, eine Nachsorge in Anspruch zu nehmen, um die Erfolge aus der Reha zu stabilisieren oder auszubauen. Die Nachsorge wird von der jeweiligen Reha-Einrichtung empfohlen und in die Wege geleitet.
Es gibt zwei Nachsorgeprogramme:
- Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)
- Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge (TRENA)
Die ambulante oder stationäre Einrichtung, in der die Reha stattfand, entscheidet über die Form der Nachsorge.






