Nach einer ambulanten oder stationären Reha über die Deutsche Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, eine Nachsorge in Anspruch zu nehmen, um die Erfolge aus der Reha zu stabilisieren oder auszubauen. Die Nachsorge wird von der jeweiligen Reha-Einrichtung empfohlen und in die Wege geleitet.
Je nach zuständiger Rentenversicherung unterscheiden sich die Nachsorgeprogramme:
- Kostenträger DRV Bund - Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)
- Kostenträger DRV Braunschweig-Hannover - Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge (TRENA)
Die DRV Nord bietet für ihre Versicherten beide Nachsorgeprogramme an. Die ambulante oder stationäre Einrichtung, in der die Reha stattfand, entscheidet hier über die Form der Nachsorge.